Allgemeine Reise- und Zahlungsbedingungen Stand Februar 2011
Allgemeine Reise- und Zahlungsbedingungen der Firma Bernd Orschel – BeOneTeam im folgenden BeOneTeam genannt.
Bitte lesen Sie diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch
1. Anmeldung, Reisevertrag
Anmeldungen werden nur über unser Online- Buchungssystem oder schriftlich angenommen. Mit Eingabe der personenbezogenen Daten und anschließendem Anklicken des Buttons „Buchung senden“ auf der Anmeldeformular-Seite wird der Reisevertrag geschlossen und eine verbindliche Buchung vorgenommen.
Die Anmeldung Minderjähriger kann nur durch einen Erziehungsberechtigten erfolgen. Eine schriftliche Anmeldung wird von BeOneTeam unverzüglich nach Eingang schriftlich bestätigt und gilt dann als verbindlicher Reisevertrag. Für die Online-Buchung erhält der Kunde ebenfalls eine Buchungsbestätigung. Erfolgt die Buchung durch den Kunden weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn, so ist BeOneTeam zu keiner schriftlichen Bestätigung verpflichtet. Maßgeblich für den Inhalt des Reisevertrages sind allein die Freizeitausschreibung, diese Reisebedingungen sowie bei Anmeldung per Post die die schriftliche Buchungsbestätigung.
2. Zahlungsbedingungen
Mit Abschluss des Reisevertrages wird eine Anzahlung in Höhe von 30% des Reisepreises fällig; sie wird voll auf den Reisepreis angerechnet. Die Restzahlung muss spätestens 6 Wochen nach Anmeldung eingegangen sein, jedoch nicht bevor der Teilnehmer die Reiseunterlagen erhalten hat. Wird der Reisevertrag nach dem 15.05. geschlossen, so ist der Gesamtreisepreis sofort fällig. Für die Inanspruchnahme des Frühbucherrabattes ist der Gesamtreisepreis bis zum 15.03. fällig. Danach verfällt der Rabattanspruch.
3. Reiserücktritt
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei BeOneTeam. Die Rücktrittserklärung hat schriftlich zu erfolgen. Für den Fall des Rücktritts kann BeOneTeam eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Vorkehrungen
und Aufwendungen verlangen. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:
bis zum 90. Tag vor Reiseantritt 15%
vom 79. bis zum 50. Tag vor Reiseantritt 25%
vom 49. bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 50%
vom 29. Tag bis zum 7. Tag vor Reiseantritt 80%
unter 7 Tage 90%
Tritt der Kunde ohne vorher zurückzutreten die Reise - gleich aus welchem Grund - nicht an oder bricht er die Teilnahme auf eigenen Wunsch ab, so hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückvergütung. Sollte der Reisepreis nicht oder nicht gänzlich bezahlt sein, hat BeOneTeam weiterhin Anspruch auf den vollen Reisepreis. Dem Kunden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass BeOneTeam ein geringerer Aufwand entstanden ist oder Ersparnisse anzurechnen wären. Eine Reiserücktrittskostenversicherung ist im Reisepreis nicht eingeschlossen. Der Abschluss einer derartigen Versicherung wird dringend empfohlen.
Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung sind Sache des Teilnehmers bzw. des Erziehungsberechtigten. Soweit entgegen der vertraulichen Zusicherung eine entsprechende Versicherung nicht vorliegt, haftet der Veranstalter im Schadensfall nicht, soweit der Schaden von einer entsprechenden Versicherung getragen worden wäre. Der Abschluss einer Unfall- und Haftpflichtversicherung wird empfohlen.
4. Rücktritt durch BeOneTeam
Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, oder ist es aus einem durch BeOneTeam nicht zu vertretenden Grund unmöglich die Freizeit wirtschaftlich durchzuführen, ist BeOneTeam berechtigt, die Freizeit bis spätestens 2 Wochen vor Reisebeginn abzusagen. Den bezahlten Reisepreis erhält der Teilnehmer in voller Höhe unverzüglich zurück. Weitere Ansprüche seitens der Teilnehmer bestehen nicht.
5. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
Den Anordnungen der Betreuer ist Folge zu leisten. Bei groben Verstößen werden die Erziehungsberechtigten informiert. Bei Wiederholung kann BeOneTeam den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Teilnehmer ungeachtet einer Abmahnung durch die Campleitung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt BeOneTeam, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis; sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt.
6. Beschränkung der Haftung
Der Teilnehmer ist sich darüber bewusst, dass Segeln eine gefahren- und verletzungsgeneigte Sportart ist. BeOneTeam haftet dementsprechend für Körperschäden nur, wenn diese im Verantwortungsbereich von BeOneTeam, insbesondere des Campleiters vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden sind. Für Körperschäden aufgrund einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung ausgeschlossen. Die vertragliche Haftung von BeOneTeam für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit BeOneTeam für den einem Teilnehmer entstehenden Schaden allein und ausschließlich aufgrund eines Verschuldens eines Mitarbeiters verantwortlich ist.
7. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
8. Schriftform
Von diesen Bedingungen abweichende Sondervereinbarungen bedürfen der Schriftform. Zusicherungen, Erklärungen, Termine, Daten, Uhrzeiten durch BeOneTeam gelten nur dann als verbindlich, wenn sie schriftlich erfolgt sind. Der Verzicht auf die Einhaltung der Schriftform bedarf ebenfalls der Schriftform. Insbesondere sind telefonische Auskünfte unverbindlich, sofern sie nicht schriftlich von BeOneTeam bestätigt werden.
9. Rechtswahl, Gerichtsstand
Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und BeOneTeam findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung, dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Für Klagen gegen Kunden, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von BeOneTeam vereinbart.
10. Datenschutz
Daten des Kunden erheben wir nur im Rahmen der Abwicklung von Verträgen. Dabei werden die gesetzlichen Vorgaben, insbesondere des Telemediengesetzes (TMG) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) beachtet. Bestands- und Nutzungsdaten des Kunden werden nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist. Ohne die Einwilligung des Kunden werden wir Daten des Kunden nicht für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung nutzen. Weitere Informationen über Art, Umfang, Ort und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der für die Ausführung von Buchungen erforderlichen personenbezogenen Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung.


