Allgemeine Reise- und Zahlungsbedingungen (AGB)
der Firma Bernd Orschel – BeOneTeam im folgenden BeOneTeam genannt. Stand November 2021
Bitte lesen Sie diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch
1. Anmeldung, Reisevertrag
Anmeldungen werden nur über unser Online- Buchungssystem oder schriftlich angenommen. Die Anmeldung Minderjähriger kann nur durch einen Erziehungsberechtigten erfolgen. Mit Eingabe der personenbezogenen Daten und anschließendem Anklicken des Buttons „Jetzt kostenpflichtig buchen“ auf der Anmeldeformular-Seite wird ein verbindlicher Reisevertrag geschlossen. Maßgeblich für den Inhalt des Reisevertrages sind allein die Freizeitausschreibung, diese Reisebedingungen sowie die schriftliche Buchungsbestätigung.
Bei Überbuchung aufgrund technischer Fehler behält sich BeOneTeam neben den in 4. dieser Reisebedingungen getroffenen Regelungen vor, die Anmeldung und damit den Reisevertrag zu stornieren. Eine solche Stornierung erfolgt innerhalb von 24h und wird dem Vertragspartner innerhalb dieses Zeitraums eventuell telefonisch vorab, jedenfalls aber per Email mitgeteilt.
Für unser Bonusprogramm gilt: Der gewährte Rabatt / die gewährten Rabatte werdendem Teilnehmer nach Absolvierung eines Segelcamps /- Kurses gegen Vorlage des gültigen Bonusheftes, gegebenenfalls kumuliert auf den jeweils gültigen Basispreis zum Erwerb des Bodenseeschifferpatents (D) im Segelcamp oder Tagessegelkurs gewährt. Beginn des Bonusprogramms ist die Saison 2018, die Rabatte sind nicht übertragbar. Der Teilnehmer muss das das Bodenseeschifferpatent vor Vollendung des 18. Lebensjahrs absolvieren.
2. Zahlungsbedingungen
Mit Abschluss des Reisevertrages wird eine Anzahlung in Höhe von 40% des Reisepreises fällig; sie wird voll auf den Reisepreis angerechnet. Bedingt auf das Buchungsdatum bzw. Startdatum kann der Gesamtbetrag auch sofort fällig sein.
3. Reiserücktritt
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei BeOneTeam. Die Rücktrittserklärung hat schriftlich zu erfolgen. Für den Fall des Rücktritts kann BeOneTeam eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:
bis zum 90. Tag vor Reiseantritt 15%
vom 89. bis zum 50. Tag vor Reiseantritt 25%
vom 49. bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 50%
vom 29. Tag bis zum 7. Tag vor Reiseantritt 80%
unter 7 Tage 90%
Tritt der Kunde ohne vorher zurückzutreten die Reise - gleich aus welchem Grund - nicht an oder bricht er die Teilnahme auf eigenen Wunsch ab, so hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückvergütung. Sollte der Reisepreis nicht oder nicht gänzlich bezahlt sein, hat BeOneTeam weiterhin Anspruch auf den vollen Reisepreis. Dem Kunden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass BeOneTeam ein geringerer Aufwand entstanden ist oder Ersparnisse anzurechnen wären. Eine Reiserücktrittskostenversicherung ist im Reisepreis nicht eingeschlossen. Der Abschluss einer derartigen Versicherung wird dringend empfohlen.
Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung sind Sache des Teilnehmers bzw. des Erziehungsberechtigten. Soweit entgegen der vertraulichen Zusicherung eine entsprechende Versicherung nicht vorliegt, haftet der Veranstalter im Schadensfall nicht, soweit der Schaden von einer entsprechenden Versicherung getragen worden wäre. Der Abschluss einer Unfall- und Haftpflichtversicherung wird empfohlen.
3a. Außerordentliches Reiserücktrittsrecht
Der Veranstalter behält sich vor, den Ausführungsort des Camps aus organisatorischen Gründen zu verlegen. Sollte sich der Ausführungsort ändern, kann der Kunde jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Es ist dann keine Entschädigung an den Veranstalter zu bezahlen. Es muss allerdings dargelegt werden, dass der Rücktritt alleine am durchzuführenden Ort liegt. Die Rücktrittserklärung hat schriftlich zu erfolgen.
4. Rücktritt durch BeOneTeam
Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, oder ist es aus einem durch BeOneTeam nicht zu vertretenden Grund unmöglich die Freizeit wirtschaftlich durchzuführen, ist BeOneTeam berechtigt, die Freizeit bis spätestens eine Woche vor Reisebeginn abzusagen. Den bezahlten Reisepreis erhält der Teilnehmer in voller Höhe unverzüglich zurück. Weitere Ansprüche seitens der Teilnehmer bestehen nicht.
5. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
DDen Anordnungen der Betreuer ist Folge zu leisten. Bei groben Verstößen werden die Erziehungsberechtigten informiert. Bei Wiederholung kann BeOneTeam den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Teilnehmer ungeachtet einer Abmahnung durch die Campleitung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Der Teilnehmer ist in einem solchen Fall innerhalb von 12h auf eigene Kosten abzuholen. Durch die vorzeitige Abholung entstandene Aufwendungen oder Kosten werden nicht erstattet. Kündigt BeOneTeam, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis; sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt.
6. Beschränkung der Haftung
Der Teilnehmer ist sich darüber bewusst, dass Segeln eine gefahren- und verletzungsgeneigte Sportart ist. BeOneTeam haftet dementsprechend für Körperschäden nur, wenn diese im Verantwortungsbereich von BeOneTeam, insbesondere des Camp Leiters vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden sind. Für Körperschäden aufgrund einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung ausgeschlossen. Die vertragliche Haftung von BeOneTeam für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit BeOneTeam für den einem Teilnehmer entstehenden Schaden allein und ausschließlich aufgrund eines Verschuldens eines Mitarbeiters verantwortlich ist.
7. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
8. Schriftform
Von diesen Bedingungen abweichende Sondervereinbarungen bedürfen der Schriftform. Zusicherungen, Erklärungen, Termine, Daten, Uhrzeiten durch BeOneTeam gelten nur dann als verbindlich, wenn sie schriftlich erfolgt sind. Der Verzicht auf die Einhaltung der Schriftform bedarf ebenfalls der Schriftform. Insbesondere sind telefonische Auskünfte unverbindlich, sofern sie nicht schriftlich von BeOneTeam bestätigt werden.
9. Rechtswahl, Gerichtsstand
Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und BeOneTeam findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung, dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Für Klagen gegen Kunden, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von BeOneTeam vereinbart.
10. Datenschutz
Daten des Kunden erheben wir nur im Rahmen der Abwicklung von Verträgen. Dabei werden die gesetzlichen Vorgaben, insbesondere der DSGVO beachtet. Bestands- und Nutzungsdaten des Kunden werden nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist. Ohne die Einwilligung des Kunden werden wir Daten des Kunden nicht für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung nutzen. Weitere Informationen über Art, Umfang, Ort und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der für die Ausführung von Buchungen erforderlichen personenbezogenen Daten sowie Ihre Rechte betreffend Auskunft, Löschung etc. finden Sie in der Datenschutzerklärung.